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ESTA: Das Ticket zu Ihrem Amerika-Urlaub

Shoppen in New York, Hollywood erleben in L.A., mit der Tram durch San Francisco touren, mit dem Motorrad über die Route 66, mit einem Delfin schwimmen in Florida oder sein Glück wagen in einem der vielen Casinos in Las Vegas. Wer träumt nicht von einem Trip in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – mit ESTA.

Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger ist der Traum relativ leicht zu erfüllen, denn sie brauchen kein Visum. Die drei Länder nehmen teil am sogenannten Visa Waiver Program und können darum mit einem ESTA in die Vereinigten Staaten einreisen. ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist eine Reisegenehmigung.

New York: Der Big Apple bei Nacht. Foto: Kathrin Schierl

New York: Der Big Apple bei Nacht. Wer das erleben will, benötigt eine ESTA-Genehmigung. Foto: Kathrin Schierl

Das ESTA ist zwei Jahre oder bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses gültig. Innerhalb dieser Zeit kann man mehrere Male in die USA reisen und sich jeweils 90 Tage am Stück dort aufhalten.

Beantragen kann man das ESTA auf der offiziellen Seite der amerikanischen Regierung für 14$. Diese kann man nur mit Kreditkarte bezahlen. Auf der Website kann man die Sprache wählen, in der die Fragen gestellt werden, antworten muss man jedoch auf Englisch.

Beachten Sie dabei bitte, wenn Sie einen Fehler im Antrag machen, müssen Sie diesen erneut stellen und noch einmal bezahlen. Wird Ihr Antrag abgewiesen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft.

Sie haben auch die Möglichkeit das ESTA bei E-Visums.de zu beantragen. Diese Visumagentur ist spezialisiert auf elektronische Visa und bietet das ESTA für 29,95 € an. Vorteil ist, dass man einen Ansprechpartner hat, wenn es Probleme oder Fragen zum Antrag gibt. Zudem ist der Antrag komplett auf Deutsch und man braucht keine Kreditkarte für die Bezahlung.

Seit kurzem wird an Reisende in die USA die Anforderung gestellt, ihre Social Media Profile zu nennen. Damit will der Zoll eventuelle terroristische Aktivitäten frühzeitig entdecken und verhindern. Diese Angaben sind nicht verpflichtend und die Einreise kann nicht aufgrund von Nichtangabe verwehrt werden.

Raushier-Reisemagazin

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