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Verreisen mit dem Auto – die Tücken der Versicherung

Eine längere Autoreise ist prinzipiell eine schöne Sache – wenn bloß der Planungsaufwand nicht wäre. Packlisten, Check-ups und Papierkram stehen nämlich im Vorfeld der Reise an der Tagesordnung. Ein wenig verwirrend ist zum Beispiel das Thema Versicherungen. Dazu an dieser Stelle mehr.

 

Das Thema KfZ-Versicherung sollte man bei der Reise ins Ausland unbeding beachten. Foto: © istock.com/FreezingRain

Das Thema KfZ-Versicherung sollte man bei der Reise ins Ausland unbeding beachten. Foto: © istock.com/FreezingRain

Wir in Europa sind ja eigentlich zu beneiden. Ein paar Stunden Fahrt in eine beliebige Himmelsrichtung und wir befinden uns in einem neuen, kulturell einzigartigen Land. Vor allem das Reisen zu interessanten Metropolen ist sehr beliebt. Ein Roadtrip von Norden nach Süden oder von Westen nach Osten lohnt sich in jedem Fall. Erleichtert wird das Reisen innerhalb der EU durch offene Grenzen und allgemeingültige Bestimmungen. Trotzdem muss man sich vor dem Reiseantritt um einige Dinge kümmern. Ein gutes Beispiel ist die Kfz-Versicherung: Für selbige gelten nämlich im Ausland häufig besondere Bestimmungen – sowohl in Bezug auf das Reisen mit dem eigenen Wagen als auch für die Erkundungsfahrten mit einem Leihmodell. Um den Urlaub auch wirklich entspannt genießen zu können, scheinen zusätzliche Versicherungen und ein gewisser Rechercheaufwand manchmal durchaus sinnvoll.

Besonderheiten der Kfz-Versicherung auf Reisen

Zur allgemeinen KFZ-Versicherung und den damit verbundenen Leistungen kann man sich zum Beispiel auf der Seite des Anbieters R+V24 informieren. Für das Reisen in unterschiedliche Länder empfiehlt sich in vielen Fällen die sogenannte Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (umgangssprachlich auch Grüne Versicherungskarte), die es ermöglicht, mit der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police des Herkunftslandes andere Länder mit dem eigenen Auto bereisen zu können, ohne mehrere, den nationalen Rechten der Reiseländer entsprechenden Versicherungsdeckungen nachkaufen zu müssen.

Und dann gibt es da noch die sogenannte Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel, mit der man eine Leistung einer Kfz-Haftpflichtversicherung umschreibt, die die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für ein Leihfahrzeug im Ausland geschlossen wurde, auf die bei uns per Gesetz vorgeschriebene Versicherungssumme oder einen sogar noch höheren Wert erweitert. Anderenorts ist nichts dergleichen vonnöten – dort reicht der normale Kaskoschutz. In jedem Fall sollte man sich eingehend darüber informieren und sich gegebenenfalls mit seinem Versicherer abstimmen.

Raushier-Reisemagazin

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