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Fluggastrechte: Das müssen Fluggesellschaften zahlen!

Wenn der Flug nicht so abläuft wie geplant, haben die Passagiere in der Europäischen Union das Recht sich von der Fluggesellschaft für ihren Ärger entschädigen zu lassen. Kaum ein Bereich ist europaweit so genau geregelt wie der Flugverkehr. Davon können Kunden profitieren, auch wenn Fluggesellschaften am liebsten gar nicht zahlen wollen.

Obwohl die Rechtslage eindeutig ist und Fluggesellschaften die Beweislast tragen, müssen Fluggäste ihre Rechte oft über den Rechtsweg einklagen. Die Alternative dazu sind Fluggast-Portale. Erfahrungen mit Airhelp zeigen, dass dies in den meisten Fällen der bessere Weg ist. Wer sich an einen solchen Dienstleister wendet, der muss zwar auf eine Provision verzichten, aber wenigstens sieht er den Großteil seiner Entschädigung.

Wann müssen Fluggesellschaften Entschädigungen zahlen?

Etablierte Fluglinien bekommen die Konkurrenz der Billigflieger zu spüren. Foto: Kathrin Schierl

Grundsätzlich müssen Fluggesellschaften nur dann ihren Fluggästen eine Entschädigung zahlen, wenn die Ursache für die Verspätung außerhalb ihrer Kontrolle lag. Das heißt, dass Fluggesellschaften nicht ihre Passagiere Entschädigen müssen, wenn ein Flug aufgrund eines extremen Unwetters oder einem Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen ausgefallen oder verspätet ist.

Im Jahr 2018 waren lediglich 6 Prozent aller Flüge aufgrund von Streik des Flughafenpersonals verspätet oder mussten deswegen annulliert werden. Im Gegensatz hierzu waren im selben Jahr 45 Prozent der Flüge durch Ursachen, die in der Verantwortung der Fluggesellschaft lagen, verspätet oder wurden annulliert. Die Chancen stehen also gut, eine Entschädigung zu erhalten.

Die Summen die gezahlt werden müssen sind nach Flugstrecke gestaffelt und liegen zwischen 250 und 600 Euro. Bei Kurzstrecken von bis zu 1500 Kilometern müssen Fluggesellschaften 250 Euro zahlen, bei Strecken bis zu 3500 Kilometern 400 und bei noch längeren Strecken 600 Euro. Dabei gelten die Regeln für alle Fluggesellschaften. Ein Unterschied macht, ob der Firmensitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt. Bei Fluggesellschaften mit Sitz innerhalb der EU gelten die Fluggastrechte der EU bei jedem Flug, der innerhalb der EU startet oder landet. Bei Airlines ohne Firmensitz in der EU gelten die Rechte nur bei Flügen, die von einem Flughafen innerhalb der EU ausgehen.

Wie groß muss die Verspätung für die Entschädigung sein?

Damit die Fluggesellschaften verpflichtet sind eine Entschädigung zu zahlen, muss der Flug mindestens drei Stunden verspätet sein. Sobald diese Frist überschritten worden ist, muss die Airline allerdings auch die gesamte Summe zahlen. Einen Übergangsbereich gibt es nicht. Diese Zeitangabe gilt sowohl für Abflug und Ankunft und, wenn ein Anschlussflug verpasst worden ist und sich daraus eine Endverspätung von mehr als drei Stunden ergibt.

Wenn der Flug annulliert wurde, muss die Entschädigung bezahlt werden, wenn der Flug nicht mindestens 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Auch wenn die Beförderung nicht geleistet werden kann, etwa weil das Flugzeug überbucht wurde, muss die Airline zahlen.

Während dieser drei Stunden ist die Fluggesellschaft allerdings schon zur Erbringung von Sachleistungen verpflichtet. Bereits bei zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft ihren Kunden Mahlzeiten und Getränke zur Verpflegung anbieten. Wenn die Beförderung erst am nächsten Tag möglich ist, muss die Fluggesellschaft den Fluggästen eine Hotelübernachtung bezahlen und den Transfer vom Flughafen zum Hotel. Auch Telefongespräche muss die Fluggesellschaft ermöglichen.

Diese Sachleistungen sind aber nur ein schwacher Trost für alle, die drei Stunden auf einem Flughafen gestrandet sind.

Raushier-Reisemagazin

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