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Wenn der Flug sich verspätet – Diese Rechte haben Sie als Fluggast

Fliegen ermöglicht ganzjährig das schnelle Reisen zwischen den Ländern dieser Welt. Ob es in den Urlaub geht, oder doch eine Geschäftsreise ansteht, bleibt Ihnen als Fluggast selbst überlassen. Innerhalb kurzer Zeit sollten Sie die passende Verbindung auf den jeweiligen Portalen der Flug- und Reiseanbieter gefunden haben. Doch was passiert, wenn der Flug sich verspätet und Ihnen dadurch wichtige Termine verfallen oder kostbare Zeit Ihres Urlaubs genommen wird? Wir klären Sie auf, welche Rechte Sie haben.

Dschungel aus Formulierungen meist undurchsichtig – fragen Sie lieber gleich den Profi

Das Problem, dem viele Reisende gegenüber stehen, ist die Ausformulierung einer Beschwerde bzw. das richtige Verständnis für Paragraphen und Geschäftsbedingungen. Diese werden von vielen Fluggesellschaften oftmals sehr unverständlich geschrieben. Flightright kümmert sich für Sie um die Beanspruchung Ihrer Rechte und holt das Maximum an Entschädigung aus Ihrem verspäteten oder abgesagten Flug heraus. Besuchen Sie ganz einfach Flightright.de. Dort können Sie sich umfassend informieren und selbstverständlich auch beraten lassen. Schon bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden stehen Ihnen verschiedene Zuwendungen der Fluggesellschaft zu.

Für welche Flüge können Entschädigungen geltend gemacht werden?

Grundsätzlich kann die Fluggastentschädigung für jeden Flug in Anspruch genommen werden, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie zum Beispiel eine Stornierung oder eine Verschiebung um mehr als 2 Stunden. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sie in den Urlaub auf Mallorca oder zu einem Geschäftsessen in die USA fliegen. Leider ist es so, dass viele Reisende gar nicht wissen, ob und ab wann sie einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft haben. Flightright hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Warum ist es so schwer, eine Entschädigung von den Fluggesellschaften zu bekommen?

Leider blocken viele Airlines die Anfragen der Reisenden vor Ort ab. Sie werden ignoriert, vertröstet und nicht ernst genommen. Oftmals werden Tatsachen falsch dargestellt, gerade wenn es um die Wartezeit bei einem verschobenen Flug geht. Minuten können hier über Anspruch bzw. das Gegenteil davon entscheiden. Damit Sie als Fluggast nicht allein dastehen, sollten Sie sich an einen starken Partner wenden.

Unser Tipp: Auch auf Dienstreisen haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug zu spät erfolgt. Die Ausgleichzahlungen erhält auch nicht Ihr Unternehmen, sondern Sie selbst. Prüfen Sie mit Flightright auch bereits absolvierte Reisen. Vielleicht stehen Ihnen ja noch Leistungen zu.

Fluggesellschaften müssen ausreichend aufklären

Das Problem ist die oftmals mangelnde Aufklärung der Reisenden. Die Fluggesellschaften müssen jedoch schon beim Check-In die entsprechenden Infomaterialien herausgeben, damit Sie in jeder Situation wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Dies passiert jedoch nicht immer und auch nicht immer im vollen Umfang. Gerne werden Klauseln unterschlagen. Lassen Sie sich davon nicht beirren und holen Sie sich im Fall der Fälle Hilfe bei Flightright.de.

 

Raushier-Reisemagazin

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