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Was sind meine Fluggastrechte während der Corona-Krise?

Seit 2004 gibt es die Europäische Fluggastrechteverordnung. Ihr Ziel ist es, den Schutz der Fluggäste in Europa vor Flugunregelmäßigkeiten zu schützen. Unter anderem berechtigt sie Reisenden, deren Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet hat zu einer finanziellen Entschädigung von bis zu 600 €.

Kommt der Flieger zu spät, ist eventuell eine Entschädigung fällig.

Kommt der Flieger zu spät, ist eventuell eine Entschädigung fällig. Foto: Schierl

Fluggäste können diese Entschädigung mit Aviclaim einfordern. Die Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung sind unter anderem, das der Flug entweder innerhalb der Europäischen Union gestartet oder gelandet ist. Dies gilt bei Flugverspätungen von der Lufthansa oder einer anderen Airline.

Auch Flugannullierungen können zu einer Entschädigungszahlung führen. Zurzeit werden viele Flüge aufgrund des neuartigen Corona-Virus annulliert. Nun stellt sich die Frage, ob auch bei diesen Flügen ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Die  Fluggastrechtsexperten von Aviclaim sagen klar, dass es sich bei der Corona-Pandemie um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der die Airlines von einer eventuellen Zahlungspflicht befreit. Jedoch kann es auch in diesen Zeiten Flüge geben, die wegen eines Verschuldens der Airline annulliert werden. Für solche Flüge besteht weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung.

Aviclaim hat die Fluggastrechte während der Corona-Pandemie gut zusammengefasst. Dort ist detailliert nachzulesen, welche Länder Einreiseverbote für Deutsche oder andere Maßnahmen im Zuge der neuen Krise verhängt haben

Raushier-Reisemagazin

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