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Mit dem eigenen E-Scooter auf Reisen gehen

Sie sind neu und sie sind heftig umstritten. Die einen feiern E-Scooter als umweltfreundliche Möglichkeit der Innenstadt-Mobilität, die anderen verteufeln sie als unfallträchtige Eindringlinge in den ohnehin schon überlaufenen Verkehr von Europas Metropolen. Die Gesetzgebung auf unserem Kontinent ist ähnlich unterschiedlich. Selbst im nahen Ausland unterscheiden sich die Regeln zur Nutzung von E-Scootern teilweise erheblich.

In einigen Staaten wird der Gebrauch aktiv gefördert, andere Länder lassen nur Roller aus einem offiziellen Verleih zu und in einem Land sind die Gefährte komplett verboten. Überraschenderweise ausgerechnet in einem Staat, in dem das Zweirad förmlich zur Kultur der Menschen gehört.

Längst können E-Scooter nicht mehr nur ausgeliehen, sondern gekauft werden. Anbieter, wie beispielsweise https://www.microscooter-shop.de/, vertreiben Modelle verschiedenster Bauart und Preisklasse. Die elektrobetriebenen Fahrzeuge sind in Deutschland sehr umstritten, da man ihnen nachsagt, die Gefahr von Unfällen – gerade in überfüllten Innenstädten – zu erhöhen. Trotzdem ist hierzulande der Gebrauch auf Radwegen und Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auch auf der normalen Straße gefahren werden. Fußgängerzonen und Bürgersteige sind tabu, es sei denn, es ist im Einzelfall anders geregelt und durch Schilder angezeigt.

Keine E-Scooter im Fahrradland – großzügige Handhabung in Schweden

Das Netz an Radwegen in den Niederlanden umspannt von der Länge her beinahe die gesamte Welt. 35.000 Kilometer sind für Radler reserviert und kein einziger davon darf von E-Scootern genutzt werden. Amsterdam klassifiziert die elektrischen Roller als „besondere Mopeds“. Und zu einem Moped gehören auch Sitz und Lenker – beides Attribute, mit denen die Scooter nicht dienen können. Somit fallen sie im Fahrradland Niederlande schlicht durch das gesetzliche Raster. In Österreich hingegen sind E-Scooter erlaubt, jedoch gibt es beispielsweise in Wien die Besonderheit, dass dort nur solche von offiziellen Verleihern verwendet werden dürfen. Ansonsten sind die Gesetze mit denen in Deutschland vergleichbar. Völlig anders wiederum stellt sich die Nutzungsregelung in Schweden dar. Hier gibt es praktisch keine gesetzlichen Einschränkungen, E-Scooter sind auf Bürgersteigen, Gehwegen und in Fußgängerzonen ebenso willkommen wie auf stark frequentierten Autostraßen. Sie werden in dem skandinavischen Land als Fahrrad geführt, dürfen hier aber sogar mehr Strecken nutzen als in Deutschland, wo Fahrräder auf dem Bürgersteig nichts verloren haben.

Helmpflicht nur in einem einzigen europäischen Staat

Freilich empfiehlt es sich, beim Führen eines E-Scooters einen Helm zu tragen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies europaweit aber bislang nur in Portugal. Kurios: In Luxemburg zählen E-Scooter wie in Schweden zu den Fahrrädern, dürfen aber dort wiederum nicht auf Gehwegen fahren. Somit ist die Gesetzgebung dort vergleichbar mit der in Deutschland. Schnell wird klar: Was das Thema E-Scooter angeht, ist man noch meilenweit von einer gesamteuropäischen Lösung entfernt. Weitere interessante Fakten zur E-Scooter-Gesetzgebung in Europa:

  • In allen europäischen Ländern gilt die Promillegrenze von 0,5, außer in Österreich: Wien erlaubt den Roller-Fahrern bis zu 0,8 Promille.
  • Überall ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
  • In Frankreich dürfen Bürgersteige gar nicht befahren werden, in Griechenland dürfen sie genutzt werden, in Belgien dürfen Gehwege und Bürgersteige ebenfalls befahren werden, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt in fast allen Ländern bei 20 km/h bzw. 25 km.
  • In Spanien liegt das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters bei 16 Jahren, in Griechenland bei 18 Jahren, in Deutschland bereits bei 14 Jahren.

Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich mit der jeweiligen Regelung im Zielland genauestens vertraut zu machen. Ansonsten wird es unter Umständen sehr teuer. Frankreich beispielsweise plant bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Bußgelder von bis zu 1.500 Euro.

Raushier-Reisemagazin

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