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Welche Ansprüche hat man bei Flugverspätungen?

Es gibt wenig, was einem die Urlaubsstimmung bereits am Anfang  so verderben kann wie eine lange Flugverspätung. Nicht nur, dass diese Situationen immer unangenehm sind, oft führen sie auch noch dazu, dass man Anschlussflüge und wichtige Termine verpasst und einen finanziellen Schaden davon trägt. Die wenigsten Urlauber wissen genau wie es um ihre Rechte in solchen Situationen steht. Müssen Fluggesellschaften zahlen wenn Sie als Passagier mit Flugverspätungen und Flugausfällen zu kämpfen haben?  Seit einigen Jahren gewährt die EU allen Fluggästen in solchen Situationen weitreichende Entschädigungsrechte. Wie hoch ihr Rechtsanspruch jedoch genau ist, bestimmt die Ursache, die Streckenlänge und die Zeitdauer der Verspätung des Fluges.

Je weiter weg ihr ursprünglicher Zielort liegt, desto länger müssen sie warten

Zwischen 250 und 600 Euro für den Fluggast sind bei Verspätungen vorgesehen. Ab einer Streckenlänger von 1.500 Kilometer hat man nach zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf eine Entschädigung. Bei 1.500 – 3.500 Kilometer ab drei Stunden und bei über 3.500 Kilometer ab vier Stunden. In diesen Fällen hat man Anrecht auf Betreuungsleistungen für Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.  Ab einer Wartezeit von fünf Stunden besteht auch die Möglichkeit sich den Flugpreis erstatten zu lassen.

Wann ist die Fluggesellschaft haftbar und wann nicht?

Sowohl bei Flugverspätungen als auch bei gänzlichem Flugausfall und daraus resultierenden Flugumbuchungen gilt: Recht auf eine Entschädigung haben Sie nur, wenn die Fluggesellschaft selbst verantwortlich für die Probleme ist. Bei wetterbedingten Störungen beispielsweise sind Fluggesellschaften nicht zahlungspflichtig. Allerdings haben Sie auch hier bei Wartezeiten ein Anrecht auf Getränke und Verpflegung.

Sicherstellen, dass Sie Recht auf eine Entschädigung haben

Wie kann man nun vorgehen um sein Recht auf Entschädigung in Anspruch zu nehmen? Zunächst sollten sie kontrollieren, dass ihre Flugverspätung, zum Beispiel ab Flughafen Tegel, sie auch wirklich für eine Kompensation berechtigt – das können Sie auch online einsehen. Nachdem Sie sichergestellt haben, dass sie Anrecht auf eine Gelderstattung haben, sollten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft Beschwerde einreichen. Sofern diese darauf nicht reagiert, wenden Sie sich ans Luftfahrtbundesamt.

Keine Angst vor Juristischen Schritten

Die meisten Fluggesellschaften werden ihre erste Forderung ignorieren. Da dies der Standard ist, sollten Sie nicht entmutigt aufgeben und keine Angst haben rechtliche Schritte einzugehen. Da die meisten Menschen eine Scheu davor haben selbst eine Klage einzureichen, bieten sich Unternehmen wie Flightright an, um dennoch an die berechtigten Entschädigungen zu gelangen. Der Fluggast wird juristisch vertreten und muss nur eine Provision zahlen, wenn die Klage erfolgreich verläuft. Andernfalls ist der Service gratis. Da diese Form der Klage für den Fluggast vollkommen risikofrei ist, gibt es keinen guten Grund mehr, Fluggesellschaften einfach gewähren zu lassen, wenn Ihnen gesetzlich eine Entschädigung zusteht.

Raushier-Reisemagazin