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Touristenabzocke bei Taxifahrten in Berlin?

In der Hauptstadt Berlin sind ungefähr 7000 Taxis unterwegs. Wer ein Taxi benötigt, kann dieses per Telefon bestellen oder einen offiziellen Taxistand aufsuchen. Vorbeifahrende Taxis können ebenfalls am Straßenrand herangewinkt werden. Wer sich als Ortsunkundiger ein Taxi nimmt, sollte einigermaßen über die gängigen Tarife und Fahrgastrechte informiert sein. Denn es sind unter den vielen Taxifahrern auch einige wenige „Schwarze Schafe“ unterwegs, die ihre Fahrgäste um Geld betrügen. Einzelfälle von Preisen bis zu 200 Euro für eine Fahrt, die eigentlich nur ein Zehntel davon kosten darf, sind bekannt. Viele Touristen bezahlen diese Wucherpreise, anstatt sich dagegen zu wehren.

Welche Tarife gelten? Der Preis für eine Taxifahrt wird vom Taxameter abgelesen, wobei innerhalb des Stadtgebiets von Berlin verbindliche Tarife gelten. Der Grundpreis für eine Taxifahrt beträgt 3,20 Euro. Bei den Kilometerpreisen gilt jeweils 1,65 Euro für die ersten sieben Kilometer. Ab dem achten Kilometer wird es günstiger und kostet dann nur noch 1,28 Euro pro Kilometer. Für Wartezeiten, auch wenn sie verkehrsbedingt sind, muss der Fahrgast 25,00 Euro pro Stunde bezahlen. Mit einem Kurzstreckentarif (auch Winkeltarif) kann der Kunde für nur 4 Euro maximal 2 Kilometer weit gefahren werden. Dies gilt allerdings nur für Spontanfahrten und nicht für bestellte Taxen bzw. Taxen am Halteplatz. Zuschläge werden erhoben bei sperrigen Gepäckstücken (1,00 Euro), bargeldlosen Zahlungen (1,50 Euro), Fahrten ab Flughafen Tegel (0,50 Euro) und für Fahrten in Großraumtaxis ab fünf Personen (pro Person 1,50 Euro).

Welche Rechte und Pflichten hat man als Fahrgast? Der Fahrgast darf frei entscheiden, in welches Taxi er einsteigen möchte, auch wenn oft erwartet wird, dass an Taxiständen das erste wartende Taxi gewählt wird. Generell haben Fahrgäste außerdem das Recht, zwischen Beifahrersitz und Sitzbank zu wählen. Nach der Berliner Beförderungspflicht muss jeder Fahrgast zu jedem gewünschten Ziel innerhalb des Stadtgebietes gefahren werden, wobei die kürzeste Strecke gewählt werden muss, wenn keine andere Route vereinbart wurde. Fahrgästen steht es zu, eine Quittung zu verlangen.

Was tun, wenn der Taxifahrer einen zu hohen Preis verlangt? Verlangt der Taxifahrer einen offensichtlich völlig überhöhten Preis, kann die Polizei gerufen werden. Wer eine direkte Auseinandersetzung scheut oder sich nicht sicher ist, ob wirklich ein zu hoher Preis veranschlagt wird, sollte sich auf jeden Fall eine Quittung geben lassen, auf der Abfahrtsort, Zielort und Preis schriftlich bestätigt werden. Auch die Konzessionsnummer sollte darauf vermerkt sein und mit der Nummer auf der Heckscheibe übereinstimmen. Diese kann dann der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) vorgelegt werden. Wenn sich herausstellt, dass der Preis nicht gerechtfertigt war, wird der Geschädigte Geld zurückbekommen. Laut Landeskriminalamt gab es im Jahr 2012 etwa 120 Anzeigen wegen Wucherpreisen bei Taxifahrten. Eine Dunkelziffer dürfte noch dazu kommen, doch selbst dann liegen diese Vorfälle bei 50.000 Taxifahrten täglich glücklicherweise im Promillebereich. Um die Begegnung mit unseriösen Taxifahrern von vornherein zu vermeiden, sollten sich Reisende an Flughäfen und Bahnhöfen nicht von Taxifahrern ansprechen lassen, sondern zu den offiziellen Taxihaltestellen gehen oder selbst ein Taxi bei einem seriösen Unternehmen ordern. Zum Beispiel auf der Webseite von DasTelefonbuch kann eine Übersicht zuverlässiger Taxiunternehmen Berlins aufgerufen und ein Taxi außerdem auch gleich über einen kostenfreien Anruf bestellt werden. Bietet eine Zentrale die Möglichkeit, per Mail zu bestellen, ist dies hier ebenfalls vermerkt.

Raushier-Reisemagazin