Bis zu 600€ stehen Fluggästen bei Verspätungen und Ausfällen zu: Der Flug in die Ferien ist für Millionen Menschen der Start in die schönsten Wochen des Jahres. Leider wird der Beginn einer Reise durch Verspätungen immer wieder zum Albtraum, lästige Wartezeiten oder verpasste Anschlussflüge sind die Folge. Sofern die Fluggesellschaft selbst verantwortlich ist, lässt sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung für jede Flugverspätung Entschädigung verlangen, die bis zu 600 Euro betragen kann. Diese finanzielle Leistung sollten Sie sich als benachteiligter Flugpassagier nicht entgehen lassen, wobei Ihnen professionelle Dienstleister wie FairPlane unkompliziert weiterhelfen.
Wann darf bei einer Flugverspätung Entschädigung verlangt werden?
Einen finanziellen Anspruch auf eine Entschädigung haben Sie, wenn sich der Flug um drei oder mehr Stunden verspätet. Bereits zuvor muss sich die Fluggesellschaft um Sie kümmern, beispielsweise müssen nach zwei Stunden Snacks und Getränke bereitgestellt werden. Da ein Durchsetzen der Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung erfolgt, muss die betroffene Fluggesellschaft Ihren Sitz in der EU haben. Keine Rolle spielt dabei, ob der Start- oder Zielort Ihrer Flugreise in der Europäischen Union liegt. Handelt es sich jedoch um eine Fluglinie mit Sitz in einem Drittland, so muss der Start des Fluges innerhalb der EU erfolgen.
Grundsätzlich lassen sich Ansprüche bei verspäteten Flügen mit professioneller Unterstützung durch Dienstleister wie FairPlane sogar bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Wesentliche Voraussetzung für jegliche Entschädigungszahlung ist, dass die Fluggesellschaft selbst für den Ausfall bzw. die Verspätung der Maschine verantwortlich ist. Andere Gründe, beispielsweise höhere Gewalt in Form von Unwettern, liegen außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft. Sorgen diese für eine mehrstündige Verspätung, sollten Sie als Fluggast nicht mit einer finanziellen Entschädigung rechnen.
Wie hoch fällt die Entschädigung konkret aus?
Welche Entschädigungssumme Ihnen durch die Fluggesellschaft ausgezahlt wird, hängt von der Flugdistanz des ausgefallenen oder verspäteten Fluges ab. Hierbei wird zwischen drei Distanzen unterschieden und je länger die Strecke, desto höher die Auszahlung:
- Kurzstrecke bis 1.500 km: 250 Euro Entschädigung
- Mittelstrecke bis 3.500 km: 400 Euro Entschädigung
- Langstrecke ab 3.500 km: 600 Euro Entschädigung
Die Auszahlung der genannten Beiträge wird nicht von weiteren Versorgungsleistungen der Fluggesellschaft beeinflusst, beispielsweise wenn Sie übergangsweise in einem Hotel in Flughafennähe untergebracht wurden.
In welchen Fällen bleibt bei Flugverspätungen die Entschädigung aus?
Keine Auszahlung einer Entschädigung muss bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen erfolgen, mit Stürmen und anderen Unwettern wurden oben bereits die häufigsten Gründe genannt. Auch Flugausfälle aufgrund von Terror-Gefahr oder ein Streik der Fluglotsen am Zielort können nicht durch die einzelne Fluggesellschaft beeinflusst werden und berechtigen deshalb in den meisten Fällen nicht zu einer Entschädigung. Umso wichtiger ist deshalb, sich von der Gesellschaft den konkreten Grund des Ausfalls schriftlich bestätigen zu lassen, um die Aussichten auf eine unkomplizierte Abwicklung der Entschädigung zu steigern.
Mit FairPlane einfach und schnell zu Ihrem Recht als Fluggast gelangen!
Auch wenn Ihnen bei Flugverspätungen eine Entschädigung zusteht – im Regelfall werden Sie nicht das rechtliche Know-How besitzen, um Ihre Ansprüche frist- und formgerecht durchzusetzen. Genau hierauf spekulieren viele Fluggesellschaften, die Ihre Beantragung einer Entschädigung bereits aus minderen Gründen ablehnen können. Vertrauen Sie sich deshalb besser einem erfahrenen Partner wie FairPlane an, der sich auf die Entschädigung von Fluggästen spezialisiert hat. Mit umfangreichem Branchen-Wissen sind die erfahrenen Rechtsexperten in der Lage, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen stressfrei zu Ihrer Entschädigungszahlung zu verhelfen!
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Es mag vielleicht komisch klingen, aber die Definition einer Flugverspätung war bis noch vor kurzem ziemlich strittig. Zwar regelt die EU-Verordnung für Fluggastrechte, welche Rechte und Pflichten für Reisende und Airlines bei Flugverspätungen gelten. Trotzdem war es jahrelang durch eine fehlende Definition für den Begriff Flugverspätung immer wieder zu Gerichtsverfahren gekommen.
Eine Verspätung ist zwar allgemein durch eine später als geplante Ankunftszeit definiert. Doch was genau ist als Ankunftszeit zu verstehen? Ist es das Berühren der Landebahn, das finale Erreichen der Parkposition, das Öffnen der Türen oder gar erst das Erreichen des Flughafengebäudes durch einen Shuttle-Bus zwischen Flugzeug und Terminal? Schaut mal hier vorbei, die Leute haben mir schon paar mal geholfen: https://myflyright.com/de/
Mittlerweile ist die Auswahl der Portale doch recht ansprechend, so das man sich selbst raussuchen kann, an wenn man sich wendet. Grosse Unterschiede sind dabei nicht zu erkennen. Aus dem Bauch heraus habe ich mich für https://www.claimflights.de entschieden und bin sehr gut damit gefahren